Mitteilung - Versorgung der Beamtinnen und Beamten sichern!
03 Jan 2012 17:43
Jetschmann:
„Versorgung der Beamtinnen und Beamten sichern!“
Die mit dem Horrorbericht „Berlins Schulden doppelt so hoch wie bekannt“ der BERLINER MORGENPOST den Berliner Beamtinnen und Beamten zugeschriebene Verantwortung für Verdoppelung der Verschuldung des Landes Berlin weist der dbb berlin zurück.
Der Zeitungsbericht bezieht sich auf die bereits am 14. Dezember 2011 vom Forschungszentrum Generationsverträge im Auftrag des Bundes der Steuerzahler Deutschland vorgelegte Studie zur Beamtenversorgung in Deutschland. In der Studie wird eine Projektion der Ausgaben für die gesetzlich geregelte Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Bundes und der sechzehn Bundesländer für die nächsten vierzig Jahre vorgenommen. Der für die vierzig Jahre geschätzte „Barwert“ wird als unmittelbare finanzielle Belastung der Gebietskörperschaften dargestellt und für das Land Berlin mit bis zu 69 Milliarden Euro angegeben.
Nach Auffassung des Landesvorsitzenden des dbb berlin, Joachim Jetschmann, ist die Projektion der Aufwendungen des Jahres 2009 für die Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in Höhe von 1,1 Milliarden Euro bis ins Jahr 2050 zulässig, aber wissenschaftlich nicht seriös.
Die Zweifel an der Seriosität sind nach Auffassung des dbb berlin gegeben, weil alle anderen in der Bundesrepublik Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorgesehenen gesetzlichen Ansprüche von Bürgerinnen und Bürgern nicht gleichzeitig mit in die Ausgabenprojektion einbezogen sind.
„Es ist unverantwortlich, nur isoliert die künftigen finanziellen Verpflichtungen für die Beamtenversorgung zu problematisieren,“ so der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann. „Die besondere Hervorhebung der Beamtenversorgung lässt vermuten, dass der Auftraggeber für die Studie seine beamtenfeindlichen Kampagnen fortsetzen will,“ so Jetschmann weiter und fordert den Senat von Berlin und den ihn tragenden Koalitionsparteien auf, „in jedem Falle die Beamtenversorgung zu sichern.“
Die Studie unterlässt es zudem, die Gründe dafür zu nennen, warum es seit Einführung des Beamtenverhältnisses alle Gebietskörperschaften unterlassen haben, die notwendigen finanziellen Rückstellungen vorzunehmen. So hat der Senat von Berlin die Bildung eines Versorgungsfonds für alle neu berufene Beamtinnen und Beamten nach dem Beispiel des Bundes bisher unterlassen.
Die Verfasser der Studie dehnen die Versorgung der Beamtinnen und Beamten unzulässigerweise auf ergänzende Fürsorgeleistungen nach den beamten- rechtlichen Regelungen aus.
So wird behauptet, das die Beihilfen im Krankheits- und Pflegefall zum „Versorgungssystem für Beamte“ gehören. Diese Behauptung wird vom dbb berlin zurückgewiesen, da weder ein rechtlicher noch ein sachlicher Zusammenhang zwischen der ergänzenden Fürsorgeleistung und der Versorgung der Beamtinnen und Beamten besteht.
Mitteilung - Versorgung Beamter
„Versorgung der Beamtinnen und Beamten sichern!“
Die mit dem Horrorbericht „Berlins Schulden doppelt so hoch wie bekannt“ der BERLINER MORGENPOST den Berliner Beamtinnen und Beamten zugeschriebene Verantwortung für Verdoppelung der Verschuldung des Landes Berlin weist der dbb berlin zurück.
Der Zeitungsbericht bezieht sich auf die bereits am 14. Dezember 2011 vom Forschungszentrum Generationsverträge im Auftrag des Bundes der Steuerzahler Deutschland vorgelegte Studie zur Beamtenversorgung in Deutschland. In der Studie wird eine Projektion der Ausgaben für die gesetzlich geregelte Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Bundes und der sechzehn Bundesländer für die nächsten vierzig Jahre vorgenommen. Der für die vierzig Jahre geschätzte „Barwert“ wird als unmittelbare finanzielle Belastung der Gebietskörperschaften dargestellt und für das Land Berlin mit bis zu 69 Milliarden Euro angegeben.
Nach Auffassung des Landesvorsitzenden des dbb berlin, Joachim Jetschmann, ist die Projektion der Aufwendungen des Jahres 2009 für die Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in Höhe von 1,1 Milliarden Euro bis ins Jahr 2050 zulässig, aber wissenschaftlich nicht seriös.
Die Zweifel an der Seriosität sind nach Auffassung des dbb berlin gegeben, weil alle anderen in der Bundesrepublik Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorgesehenen gesetzlichen Ansprüche von Bürgerinnen und Bürgern nicht gleichzeitig mit in die Ausgabenprojektion einbezogen sind.
„Es ist unverantwortlich, nur isoliert die künftigen finanziellen Verpflichtungen für die Beamtenversorgung zu problematisieren,“ so der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann. „Die besondere Hervorhebung der Beamtenversorgung lässt vermuten, dass der Auftraggeber für die Studie seine beamtenfeindlichen Kampagnen fortsetzen will,“ so Jetschmann weiter und fordert den Senat von Berlin und den ihn tragenden Koalitionsparteien auf, „in jedem Falle die Beamtenversorgung zu sichern.“
Die Studie unterlässt es zudem, die Gründe dafür zu nennen, warum es seit Einführung des Beamtenverhältnisses alle Gebietskörperschaften unterlassen haben, die notwendigen finanziellen Rückstellungen vorzunehmen. So hat der Senat von Berlin die Bildung eines Versorgungsfonds für alle neu berufene Beamtinnen und Beamten nach dem Beispiel des Bundes bisher unterlassen.
Die Verfasser der Studie dehnen die Versorgung der Beamtinnen und Beamten unzulässigerweise auf ergänzende Fürsorgeleistungen nach den beamten- rechtlichen Regelungen aus.
So wird behauptet, das die Beihilfen im Krankheits- und Pflegefall zum „Versorgungssystem für Beamte“ gehören. Diese Behauptung wird vom dbb berlin zurückgewiesen, da weder ein rechtlicher noch ein sachlicher Zusammenhang zwischen der ergänzenden Fürsorgeleistung und der Versorgung der Beamtinnen und Beamten besteht.
Mitteilung - dbb berlin beklagt erstes Notopfer
31 Dez 2011 15:59
dbb berlin beklagt erstes Notopfer der Beamtinnen und Beamten für die neue Koalition von SPD und CDU
Der Senator für Finanzen hat ein grundsätzliches Beförderungsverbot während der für 2012 festgestellten vorläufigen Haushaltswirtschaft für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten verhängt. Das Beförderungsverbot ergibt sich aus dem 1. Rundschreiben zur Haushaltswirtschaft 2012 der Senatsverwaltung für Finanzen – II B – H 1200-11/2011 – vom 29. November 2011.
Das Beförderungsverbot wird am 1. Januar 2012 wirksam und endet erst mit Verkündung des Haushaltsgesetzes 2012/2013. Damit ist frühestens Ende Juni 2012 zu rechnen, da nach der Terminplanung des Abgeordnetenhauses für die Haushaltsberatungen 2012/2013 voraussichtlich am 9. Februar 2012 die 1. parlamentarische Lesung und am 13. Juni 2012 die 2. parlamentarische Lesung des Haushaltsgesetzes 2012/2013 erfolgen werden.
„Es ist unverständlich, dass für die Beratungen des Haushaltsplanes 2012/2013 fast sieben Monate erforderlich sind, nachdem bereits Mitte Juli 2011 ein kompletter Haushaltsplanentwurf verabschiedet und detaillierte Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU stattgefunden haben,“ stellt der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, fest.
„Warum zwei Monate notwendig sind, um einen politisch überarbeiteten Haushaltsplanentwurf erneut dem Parlament vorlegen zu können, bleibt das Geheimnis des neuen Senats,“ so Jetschmann weiter.
Vom dbb berlin wird auch beanstandet, dass das Parlament sich über vier Monate Zeit lässt, um das Haushaltsgesetz 2012/2013 bis Mitte 2012 zu beraten.
Durch das für mindestens sechs Monate geltende Beförderungsverbot werden die Landesbeamtinnen und Landesbeamten als einzige Personengruppe innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes unmittelbar von der vorläufigen Haushaltsführung in finanzieller Hinsicht stark betroffen sein.
„Bereits zu Beginn der Amtszeit des neuen Senats von Berlin zeigen SPD und CDU, welche geringe Wertschätzung sie zusammen den Landesbeamtinnen und Landesbeamten entgegen bringen,“ äußerte sich der Landesvorsitzende des dbb berlin nach der Bekanntgabe des Beförderungsverbots.
„Das Beförderungsverbot im 1. Halbjahr 2012 kann nur so verstanden werden, dass die von SPD und CDU geplante Besoldungsanpassung in Höhe von 2 v. H. zum 1. August 2012 von den Landesbeamtinnen und Landesbeamten selbst finanziert werden soll. Diesen finanziellen Taschenspielertrick hat der dbb berlin weder von der SPD noch von der CDU oder dem Finanzsenator erwartet,“ erklärte empört der Landesvorsitzende des dbb berlin.
Mitteilung - Erstes Notopfer
Der Senator für Finanzen hat ein grundsätzliches Beförderungsverbot während der für 2012 festgestellten vorläufigen Haushaltswirtschaft für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten verhängt. Das Beförderungsverbot ergibt sich aus dem 1. Rundschreiben zur Haushaltswirtschaft 2012 der Senatsverwaltung für Finanzen – II B – H 1200-11/2011 – vom 29. November 2011.
Das Beförderungsverbot wird am 1. Januar 2012 wirksam und endet erst mit Verkündung des Haushaltsgesetzes 2012/2013. Damit ist frühestens Ende Juni 2012 zu rechnen, da nach der Terminplanung des Abgeordnetenhauses für die Haushaltsberatungen 2012/2013 voraussichtlich am 9. Februar 2012 die 1. parlamentarische Lesung und am 13. Juni 2012 die 2. parlamentarische Lesung des Haushaltsgesetzes 2012/2013 erfolgen werden.
„Es ist unverständlich, dass für die Beratungen des Haushaltsplanes 2012/2013 fast sieben Monate erforderlich sind, nachdem bereits Mitte Juli 2011 ein kompletter Haushaltsplanentwurf verabschiedet und detaillierte Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU stattgefunden haben,“ stellt der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, fest.
„Warum zwei Monate notwendig sind, um einen politisch überarbeiteten Haushaltsplanentwurf erneut dem Parlament vorlegen zu können, bleibt das Geheimnis des neuen Senats,“ so Jetschmann weiter.
Vom dbb berlin wird auch beanstandet, dass das Parlament sich über vier Monate Zeit lässt, um das Haushaltsgesetz 2012/2013 bis Mitte 2012 zu beraten.
Durch das für mindestens sechs Monate geltende Beförderungsverbot werden die Landesbeamtinnen und Landesbeamten als einzige Personengruppe innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes unmittelbar von der vorläufigen Haushaltsführung in finanzieller Hinsicht stark betroffen sein.
„Bereits zu Beginn der Amtszeit des neuen Senats von Berlin zeigen SPD und CDU, welche geringe Wertschätzung sie zusammen den Landesbeamtinnen und Landesbeamten entgegen bringen,“ äußerte sich der Landesvorsitzende des dbb berlin nach der Bekanntgabe des Beförderungsverbots.
„Das Beförderungsverbot im 1. Halbjahr 2012 kann nur so verstanden werden, dass die von SPD und CDU geplante Besoldungsanpassung in Höhe von 2 v. H. zum 1. August 2012 von den Landesbeamtinnen und Landesbeamten selbst finanziert werden soll. Diesen finanziellen Taschenspielertrick hat der dbb berlin weder von der SPD noch von der CDU oder dem Finanzsenator erwartet,“ erklärte empört der Landesvorsitzende des dbb berlin.
Leserbrief "Verbeamtung ist nicht alles"
22 Dez 2011 17:01
Leserbrief zum Artikel „Verbeamtung ist nicht alles“
von Susanne Vieth-Entus im Tagesspiegel vom 7. Dezember 2011
„Verbeamtung ist nicht alles“ – das ist uns, dem Vorstand des Verbandes der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen (VLW Berlin) auch bewusst. Trotzdem treten wir - solange das Berufsbeamtentum grundsätzlich besteht - für eine Verbeamtung der jungen Kolleginnen und Kollegen ein, damit diese nicht in andere Bundesländer abwandern, was im berufsbildenden Bereich zunehmend der Fall ist. Berlin ist zwar sexy, aber gerade für junge Kolleginnen und Kollegen in der Familiengründungsphase nicht alles. Eine Gleichwertigkeit der Beschäftigungsverhältnisse kann zwar angestrebt werden, ist aber systembedingt nicht zu 100 Prozent zu erreichen. Die Eingruppierung bei Neueinstellungen in die höchste Erfahrungsstufe mag am Anfang finanziell attraktiv sein. Aber es gibt dann für die anschließenden 20 und mehr Berufsjahre keine Steigerung mehr. Nur noch durch eine Funktionsstelle kann eine höhere Besoldung erreicht werden. Aber auch dann ist der Angestellte im Vergleich zum Beamten schlechter gestellt. Es bleibt nur ein Trost – Angestellte können ihren Arbeitgeber schnell wechseln, Beamte ihren Dienstherren nicht.
Fazit, egal wie man das Kind nennt, solange es zwei unterschiedliche Systeme gibt, werden sich viele Nachwuchspädagogen für das attraktivere entscheiden. Die meisten Bundesländer haben dies erkannt und sichern sich so ihren Nachwuchs.
Abschließend sei noch angemerkt: Aus der Tatsache, dass die Lehramtsanwärter in ihren Personalrat nur GEW-Vertreter wählen, abzuleiten, dass die Mehrheit der künftigen Lehrer und Lehrerinnen die Politik der GEW bzgl. der Verbeamtung unterstützen, ist gewagt. Im Vorbereitungsdienst bestehen ganz andere Interessen, z. B. die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen. Im Focus steht ein gutes Prüfungsergebnis, was danach kommt ist zunächst zweitrangig, zumal alle Lehramtsanwärter zum Zeitpunkt der Personalratswahl Beamte! sind – auf Widerruf.
Yamina Ifli
2. stellv. Vorsitzende des VLW Berlin
Geschäftsstelle:
VLW c/o DBB
Mommsenstraße 58, 10629 Berlin Telefon: 0160 979 557 42
E-Mail: info@vlw-berlin.de
Leserbrief im Tagesspiegel
Leserbrief als Dokument
Der Tagesspiegel - Nun auch der Wutlehrer
Der Tagesspiegel - Alternativen zur Verbeamtung von Lehrern
von Susanne Vieth-Entus im Tagesspiegel vom 7. Dezember 2011
„Verbeamtung ist nicht alles“ – das ist uns, dem Vorstand des Verbandes der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen (VLW Berlin) auch bewusst. Trotzdem treten wir - solange das Berufsbeamtentum grundsätzlich besteht - für eine Verbeamtung der jungen Kolleginnen und Kollegen ein, damit diese nicht in andere Bundesländer abwandern, was im berufsbildenden Bereich zunehmend der Fall ist. Berlin ist zwar sexy, aber gerade für junge Kolleginnen und Kollegen in der Familiengründungsphase nicht alles. Eine Gleichwertigkeit der Beschäftigungsverhältnisse kann zwar angestrebt werden, ist aber systembedingt nicht zu 100 Prozent zu erreichen. Die Eingruppierung bei Neueinstellungen in die höchste Erfahrungsstufe mag am Anfang finanziell attraktiv sein. Aber es gibt dann für die anschließenden 20 und mehr Berufsjahre keine Steigerung mehr. Nur noch durch eine Funktionsstelle kann eine höhere Besoldung erreicht werden. Aber auch dann ist der Angestellte im Vergleich zum Beamten schlechter gestellt. Es bleibt nur ein Trost – Angestellte können ihren Arbeitgeber schnell wechseln, Beamte ihren Dienstherren nicht.
Fazit, egal wie man das Kind nennt, solange es zwei unterschiedliche Systeme gibt, werden sich viele Nachwuchspädagogen für das attraktivere entscheiden. Die meisten Bundesländer haben dies erkannt und sichern sich so ihren Nachwuchs.
Abschließend sei noch angemerkt: Aus der Tatsache, dass die Lehramtsanwärter in ihren Personalrat nur GEW-Vertreter wählen, abzuleiten, dass die Mehrheit der künftigen Lehrer und Lehrerinnen die Politik der GEW bzgl. der Verbeamtung unterstützen, ist gewagt. Im Vorbereitungsdienst bestehen ganz andere Interessen, z. B. die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen. Im Focus steht ein gutes Prüfungsergebnis, was danach kommt ist zunächst zweitrangig, zumal alle Lehramtsanwärter zum Zeitpunkt der Personalratswahl Beamte! sind – auf Widerruf.
Yamina Ifli
2. stellv. Vorsitzende des VLW Berlin
Geschäftsstelle:
VLW c/o DBB
Mommsenstraße 58, 10629 Berlin Telefon: 0160 979 557 42
E-Mail: info@vlw-berlin.de
vLw-news - Dezember 2011
07 Dez 2011 16:40
Die neue vLw-news Ausgabe, Dezember 2011, ist verfügbar.
Inhalt unteranderem sind:
- Schulfrieden in Berlin - Botschaft der rot-schwarzen Koalition
- Der Vorstand des VLW-Berlin im Gespräch mit Ludger Pieper
- Aus aktuellem Anlass: Bericht aus dem Ausschuss „Recht und Besoldung“
- Bericht Referententagung
- Gewerkschaftsarbeit in der kaufmännischen Bildung
- Dies und das
vLw-news 2011, Dezember
Inhalt unteranderem sind:
- Schulfrieden in Berlin - Botschaft der rot-schwarzen Koalition
- Der Vorstand des VLW-Berlin im Gespräch mit Ludger Pieper
- Aus aktuellem Anlass: Bericht aus dem Ausschuss „Recht und Besoldung“
- Bericht Referententagung
- Gewerkschaftsarbeit in der kaufmännischen Bildung
- Dies und das
Presseerklärung Nr. 11/2011
29 Nov 2011 15:49
Schulfrieden in Berlin ‐ Botschaft der rot‐schwarzen Koalition
Die Koalition aus SPD und CDU bestätigt das von Rot‐Rot eingeführte zweigliedrige Schulsystem und macht die beruflichen Schulen zu Kompetenzzentren.
Berlin soll eine Stadt für Bildung werden mit starker Wirtschaft und guter Arbeit. Dies steht in den Koalitionsvereinbarungen von SPD und CDU.
Neue Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft – wohlgemerkt nun ohne Forschung, die wandert in das Ressort Wirtschaft, Technologie und Forschung ‐ wird Sandra Scheeres, Abgeordnete aus dem Wahlkreis Pankow Süd und Heinersdorf. Zurzeit ist die 41‐Jährige jugend‐ und familienpolitische Sprecherin der SPD‐Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Scheeres wird ‐ so die Koalitionsvereinbarungen ‐ dafür sorgen, dass in Berlin künftig Schulfrieden herrscht und die demografische Rendite in den Schulen belassen wird – das sind die guten Nachrichten.
Leider wurde die Chance verpasst, die Berliner Schule für junge Kolleginnen und Kollegen attraktiver zu machen. Auch künftig werden Lehrerinnen und Lehrer nicht verbeamtet. Insbesondere für die beruflichen Schulen wird es somit weiterhin schwierig sein, fachkompetenten Nachwuchs vor allem in den Mangelfächern zu finden. Auch die 100%ige Ausstattung der Schulen mit Lehrerstellen und die damit verbundene Personalkostenbudgetierung für Vertretungen werden beibehalten – das „Vertretungs‐ und setzungskarussel“ kann sich weiterdrehen. Angesichts der zunehmenden Zahl der Pensionierungen und dem künftig fehlenden Lehrernachwuchs stellt sich aber gerade für die beruflichen Schulen die Frage, ob in den nächsten Jahren überhaupt eine 100%ige Ausstattung erreicht werden kann. Vielleicht dadurch, dass der weitere Aufbau von Lehrerarbeitszeitkonten beendet werden soll – so die Koalitionsvereinbarung.
Der Schulfriede gilt nicht für die Lehrerbildung. Diese wird weiter reformiert werden. Es wird eine Kommission eingerichtet, die u. a. die Einrichtung einer „School of Education“ prüfen soll. Das Masterstudium für alle Lehrämter wird vier Semester betragen, der Vorbereitungsdienst soll zukünftig 18 Monate betragen.
Für die berufliche Bildung an den Oberstufenzentren (OSZ) hat sich die große Koalition darauf geeinigt, die OSZ zu Kompetenzzentren für Aus‐, Fort‐ und Weiterbildung zu entwickeln und ihre Selbstständigkeit auszubauen. Das Übergangssystem soll so gestaltet werden, dass Jugendliche direkt nach der Schule eine Ausbildung beginnen können. Unnötige – schulische ‐ Warteschleifen sollen vermieden werden. Die inklusive Beschulung wird auf die beruflichen Schulen ausgedehnt.
Der VLW Berlin begrüßt grundsätzlich die Weiterentwicklung der Oberstufenzentren zu Kompetenzzentren. Hierdurch wird die Bedeutung der beruflichen Bildung für Berlin unterstrichen. Dies geht aber nicht zum „Nulltarif“ und nicht ohne junge Kolleginnen und Kollegen. Deshalb muss Berlin wieder verbeamten, eine Ausstattung der OSZ von über 100 Prozent gewährleisten und die (vielen) älteren Kolleginnen und Kollegen durch geeignete Altersteilzeitmodelle entlasten.
Presseerklärung Nr. 11/2011
Die Koalition aus SPD und CDU bestätigt das von Rot‐Rot eingeführte zweigliedrige Schulsystem und macht die beruflichen Schulen zu Kompetenzzentren.
Berlin soll eine Stadt für Bildung werden mit starker Wirtschaft und guter Arbeit. Dies steht in den Koalitionsvereinbarungen von SPD und CDU.
Neue Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft – wohlgemerkt nun ohne Forschung, die wandert in das Ressort Wirtschaft, Technologie und Forschung ‐ wird Sandra Scheeres, Abgeordnete aus dem Wahlkreis Pankow Süd und Heinersdorf. Zurzeit ist die 41‐Jährige jugend‐ und familienpolitische Sprecherin der SPD‐Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Scheeres wird ‐ so die Koalitionsvereinbarungen ‐ dafür sorgen, dass in Berlin künftig Schulfrieden herrscht und die demografische Rendite in den Schulen belassen wird – das sind die guten Nachrichten.
Leider wurde die Chance verpasst, die Berliner Schule für junge Kolleginnen und Kollegen attraktiver zu machen. Auch künftig werden Lehrerinnen und Lehrer nicht verbeamtet. Insbesondere für die beruflichen Schulen wird es somit weiterhin schwierig sein, fachkompetenten Nachwuchs vor allem in den Mangelfächern zu finden. Auch die 100%ige Ausstattung der Schulen mit Lehrerstellen und die damit verbundene Personalkostenbudgetierung für Vertretungen werden beibehalten – das „Vertretungs‐ und setzungskarussel“ kann sich weiterdrehen. Angesichts der zunehmenden Zahl der Pensionierungen und dem künftig fehlenden Lehrernachwuchs stellt sich aber gerade für die beruflichen Schulen die Frage, ob in den nächsten Jahren überhaupt eine 100%ige Ausstattung erreicht werden kann. Vielleicht dadurch, dass der weitere Aufbau von Lehrerarbeitszeitkonten beendet werden soll – so die Koalitionsvereinbarung.
Der Schulfriede gilt nicht für die Lehrerbildung. Diese wird weiter reformiert werden. Es wird eine Kommission eingerichtet, die u. a. die Einrichtung einer „School of Education“ prüfen soll. Das Masterstudium für alle Lehrämter wird vier Semester betragen, der Vorbereitungsdienst soll zukünftig 18 Monate betragen.
Für die berufliche Bildung an den Oberstufenzentren (OSZ) hat sich die große Koalition darauf geeinigt, die OSZ zu Kompetenzzentren für Aus‐, Fort‐ und Weiterbildung zu entwickeln und ihre Selbstständigkeit auszubauen. Das Übergangssystem soll so gestaltet werden, dass Jugendliche direkt nach der Schule eine Ausbildung beginnen können. Unnötige – schulische ‐ Warteschleifen sollen vermieden werden. Die inklusive Beschulung wird auf die beruflichen Schulen ausgedehnt.
Der VLW Berlin begrüßt grundsätzlich die Weiterentwicklung der Oberstufenzentren zu Kompetenzzentren. Hierdurch wird die Bedeutung der beruflichen Bildung für Berlin unterstrichen. Dies geht aber nicht zum „Nulltarif“ und nicht ohne junge Kolleginnen und Kollegen. Deshalb muss Berlin wieder verbeamten, eine Ausstattung der OSZ von über 100 Prozent gewährleisten und die (vielen) älteren Kolleginnen und Kollegen durch geeignete Altersteilzeitmodelle entlasten.